Leistungen
Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.
Das Familiengericht kann auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf einen Elternteil übertragen.
Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
- in Zusammenhang mit einer Scheidung: das Amtsgericht (Familiengericht), das mit dem Scheidungsverfahren befasst ist
- ansonsten: das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich das Kind gewöhnlich aufhält
Hinweis: In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein. Lassen Sie sich daher von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.
Amtsgericht Heidelberg
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Telefon 06221 59-0
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