Leistungen

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.

Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]

Hausanschrift

Haberstraße 1
69126 Heidelberg-Rohrbach
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Amtsvormundschaften) 06221 522-1519
Telefon (Pflegekinderdienst/Adoptionen) 06221 522-1520
Telefon (Beistandschaften) 06221 522-1561
Telefon (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 06221 522-1571
Telefon (Jugendgerichtshilfe) 06221 5221566

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200