Leistungen
Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen Kinder und Jugendliche lernen, Schwierigkeiten zu überwinden, Selbstbewusstsein aufzubauen und andere Meinungen zu respektieren.
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe und eine spezifische Form der sogenannten Hilfe zur Erziehung. Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden. Die Soziale Gruppernarbeit ist vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.
Jugendamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon (Amtsvormundschaften) 06221 522-1519
Telefon (Pflegekinderdienst/Adoptionen) 06221 522-1520
Telefon (Beistandschaften) 06221 522-1561
Telefon (Wirtschaftliche Jugendhilfe) 06221 522-1571
Telefon (Jugendgerichtshilfe) 06221 5221566
Fax 06221 522-91559