Leistungen

Unterhalt für volljährige Kinder - vor Gericht beantragen

Die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder beginnt mit der Geburt des Kindes.
Sie dauert dem Grunde nach lebenslang fort, solange

  • das Kind bedürftig ist und
  • die Eltern leistungsfähig sind.

Die Unterhaltspflicht ist nicht an bestimmte Altersgrenzen gebunden.

Eltern sind vor allem verpflichtet, ihren Kindern bis zum Abschluss einer angemessenen Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen.

Kommen Ihre Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie gegen sie vor Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Zuständige Stelle

das Familiengericht (Amtsgericht)

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Ausgangspunkt nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Im gerichtlichen Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltszwang.

Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt wird Sie im Einzelfall darüber aufklären, welches Gericht für Ihren Unterhaltsantrag zuständig ist.

Amtsgericht Heidelberg

Hausanschrift

Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
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Kontakt

Telefon 06221 59-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
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Fax 06271 87-200