Leistungen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- jedes Amtsgericht,
- jede Notarin oder jeder Notar
- das örtliche Standesamt oder
- das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Amtsgericht Heidelberg
Kontakt
Telefon 06221 59-0
Fax 06221 59-1350
De-Mail ag-heidelberg@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354
Standesamt [Stadt Eberbach]