Leistungen

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen

Sie sind Opfer von Gewalttaten (auch von häuslicher Gewalt) oder von Nachstellungen (Stalking)?

Zum Schutz vor der Täterin oder dem Täter können Sie zivilrechtliche Anordnungen beantragen.

Das Gericht kann der Täterin oder dem Täter vor allem Folgendes verbieten:

  • die Wohnung des Opfers zu betreten
  • sich in einem vom Gericht bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten
  • sich an Orten aufzuhalten, an denen sich dieses regelmäßig aufhält (zum Beispiel Arbeitsplatz des Opfers, Kindergarten oder Schule der Kinder des Opfers, Freizeiteinrichtungen, Wohnungen von Verwandten)
  • Kontakt zum Opfer aufzunehmen (auch nicht durch Telefon, Brief, E-Mail, Soziale Medien)
  • ein Zusammentreffen mit diesem herbeizuführen
    Wenn es zu einem zufälligen oder herbeigeführten Zusammentreffen kommt, muss sich die Täterin oder der Täter umgehend entfernen.

Je nach Einzelfall kann das Gericht weitere Schutzanordnungen treffen.

Zuständige Stelle

nach Wahl der antragstellenden Person:

  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk es zu der Tat gekommen ist,
  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung der antragstellenden Person und der Täterin oder des Täters befindet oder
  • das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die Täterin oder der Täter gewöhnlich aufhält
Amtsgericht Heidelberg

Hausanschrift

Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
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Kontakt

Telefon 06221 59-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354

Leistungsdetails

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200