Leistungen
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
Sie sind Opfer von Gewalttaten (auch von häuslicher Gewalt) oder von Nachstellungen (Stalking)?
Zum Schutz vor der Täterin oder dem Täter können Sie zivilrechtliche Anordnungen beantragen.
Das Gericht kann der Täterin oder dem Täter vor allem Folgendes verbieten:
- die Wohnung des Opfers zu betreten
- sich in einem vom Gericht bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten
- sich an Orten aufzuhalten, an denen sich dieses regelmäßig aufhält (zum Beispiel Arbeitsplatz des Opfers, Kindergarten oder Schule der Kinder des Opfers, Freizeiteinrichtungen, Wohnungen von Verwandten)
- Kontakt zum Opfer aufzunehmen (auch nicht durch Telefon, Brief, E-Mail, Soziale Medien)
- ein Zusammentreffen mit diesem herbeizuführen
Wenn es zu einem zufälligen oder herbeigeführten Zusammentreffen kommt, muss sich die Täterin oder der Täter umgehend entfernen.
Je nach Einzelfall kann das Gericht weitere Schutzanordnungen treffen.
Zuständige Stelle
nach Wahl der antragstellenden Person:
- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk es zu der Tat gekommen ist,
- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung der antragstellenden Person und der Täterin oder des Täters befindet oder
- das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk sich die Täterin oder der Täter gewöhnlich aufhält
Amtsgericht Heidelberg
Kontakt
Telefon 06221 59-0
Fax 06221 59-1350
De-Mail ag-heidelberg@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354