Leistungen
Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen
Sie haben sich erfolgreich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beworben und ein Kind in Adoptionspflege in Ihren Haushalt aufgenommen. Nun möchten Sie das Kind adoptieren.
Eine Adoption ist erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat.
Zuständige Stelle
das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Achtung: Das Familiengericht, bei dem Sie Ihren Adoptionsantrag eingereicht haben, bleibt zuständig, unabhängig davon, ob Sie während des Verfahrens umziehen.
Amtsgericht Heidelberg
Kontakt
Telefon 06221 59-0
Fax 06221 59-1350
De-Mail ag-heidelberg@egvp.de-mail.de
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354