Leistungen

Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen

Sie haben sich erfolgreich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beworben und ein Kind in Adoptionspflege in Ihren Haushalt aufgenommen. Nun möchten Sie das Kind adoptieren.
Eine Adoption ist erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat.

Zuständige Stelle

das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben

Achtung: Das Familiengericht, bei dem Sie Ihren Adoptionsantrag eingereicht haben, bleibt zuständig, unabhängig davon, ob Sie während des Verfahrens umziehen.

Amtsgericht Heidelberg

Hausanschrift

Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 06221 59-0
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f5431cab-989e-41f5-a3ba-a75cd1aac87a.0354

Leistungsdetails

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Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200