Leistungen

Vermittlungsverfahren zur Auseinandersetzung bei Erbengemeinschaften beantragen

Ein Vermittlungsverfahren kann sinnvoll sein, wenn

  • es keinen zur Auseinandersetzung der Erbschaft berechtigten Testamentsvollstrecker gibt und
  • die Auseinandersetzung mehrerer Miterbinnen und Miterben geregelt werden soll.

In diesen Fällen kann sich eine Erbengemeinschaft an das zuständige Notariat wenden, um die Erbschaft aufzuteilen. Das Notariat vermittelt zwischen den Beteiligten und beurkundet getroffene Vereinbarungen.

Hinweis: Streitige Rechtsfragen dürfen nicht offen sein, denn die müssen in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden.

Zuständige Stelle

Für die Auseinandersetzung eines Nachlasses ist jede Notarin oder jeder Notar zuständig, die beziehungsweise der seinen Amtssitz im Bezirk des Amtsgerichts hat, in dem die Erblasserin oder der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Amtsgericht Heidelberg

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69115 Heidelberg
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