Leistungen
Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen.
Zuständige Stelle
die Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben
bei mehreren Wohnungen: die Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben
Bürgerbüro [Stadt Eberbach]
Kontakt
Telefon 06271 87-234
E-Mail buergerbuero@eberbach.de