Leistungen
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Zuständige Stelle
die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben
Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.
Bürgerbüro [Stadt Eberbach]
Kontakt
Telefon 06271 87-234
E-Mail buergerbuero@eberbach.de