Leistungen
Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen
Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.
Zuständige Stelle
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist
- für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
- für Landkreise: das Landratsamt.
Wasserrechtsamt [Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]
Kontakt
Telefon 06221 52217252131
Fax 06221 522-1272