Leistungen

Wasserkraftanlagen bis 1.000 Kilowatt - Zulassung für Bau und Erweiterung beantragen

Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.

Zuständige Stelle

die untere Wasserbehörde

Untere Wasserbehörde ist

  • für Stadtkreise: die Stadtverwaltung
  • für Landkreise: das Landratsamt.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200