Leistungen

Wohngeld beantragen

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Höhe:

Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.

Dauer:

In der Regel für 12 Monate.

Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

Zuständige Stelle

Die Wohngeldbehörde.

Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Hinweis: Für die Einwohnerinnen und Einwohner einzelner Großer Kreisstädte ist möglicherweise das Landratsamt zuständig. Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag aber entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200