Leistungen

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und notwendige Behandlungen. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie zu einer Vorsorgeuntersuchung gehen.

Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung wird jeder Vertrag individuell verhandelt. Daher sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie übernimmt.

Durch die zahnärztliche Betreuung sollen mögliche Gefahren für Ihre Zähne und Kiefer abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden.

Zuständige Stelle

ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin Ihrer Wahl

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200