Wahlhelferaufruf zur Bundestagswahl 2025
Wie Sie alle den Medien entnommen haben, steht eine mögliche vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages bevor. Aktuellen Berichten zufolge haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 geeinigt. Ob es dabei bleiben wird ist dennoch weiter ungewiss.
Trotzdem geht die Verwaltung bereits jetzt in die Vorbereitungen der Durchführung der evtl. vorgezogenen Wahl.
Für die Durchführung dieser Wahl benötigt die Stadt Eberbach am Wahltag in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen zur Stimmenauszählung die ehrenamtliche Mithilfe der Wahlberechtigten*.
Die Stadtverwaltung bittet daher um Unterstützung und ruft die Wahlberechtigten dazu auf, sich freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist mit folgenden Einsatzzeiten verbunden:
- Am Wahlsonntag im Wahllokal in einer von zwei Schichten
- Vormittag 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr oder
- Nachmittag 12.45 Uhr bis 18.00 Uhr
und - Am Wahlsonntag ab 18 Uhr im Wahllokal zur Stimmenauszählung
Für die ehrenamtliche Mithilfe bei der Bundestagswahl wird ein Zehrgeld i. H. v. 25 € gezahlt.
Bei Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Hauptamtes gerne zur Verfügung.
Ihre Meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer können Sie per E-Mail an wahlen@eberbach.de vornehmen. Bitte geben Sie hierzu Ihren Namen und Anschrift an.
Da aufgrund der vorgezogenen Wahl der Vorbereitungszeitraum sehr kurz ist und der Wahltag zudem in die Faschingszeit fällt, ist die Verwaltung auf die Hilfe vieler Personen angewiesen. Wir freuen uns auf Ihrer Unterstützung und bedanken uns im Voraus bereits recht herzlich.
*Voraussetzungen Wahlberechtigung:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- wohnhaft in Eberbach
- mind. 18 Jahre alt