Afrikanische Schweinepest:

Neue Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis erlassen

Große Teile des Landkreises fallen in die infizierte Zone und Pufferzone

Imagebild Afrikanische Schweinepest
Wild Boars © nuraghies by freepik

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich mittlerweile geografisch von Hessen nach Baden-Württemberg ausgebreitet. Aufgrund des positiv auf ASP getestete Wildschwein, das nördlich von Hemsbach gefunden worden ist, ist die Tierseuche nun im Rhein-Neckar-Kreis angekommen. Der Landkreis hat daher am 9. August 2024 vier neue Allgemeinverfügungen erlassen, die am 10. August 2024 in Kraft treten und ab heute Abend unter www.rhein-neckar-kreis.de abrufbar sind. Sie legen Gebiete der infizierten Zone (Sperrzone II), der Pufferzone (Sperrzone I) sowie der Sicherheitszone, die neu eingerichtet wurde, sowie die dort geltenden Maßnahmen fest.

Wildschweinfund

Auf dem Gebiet der Stadt Hemsbach im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis wurde bei einem erlegten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Tier zeigte zuvor Krankheitsanzeichen. Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Eine Sicherheitszone wurde neu eingerichtet.

Sperrzone II/Infizierte Zone

Künftig werden in der Sperrzone II/Infizierte Zone folgende Städte und Gemeinden sein: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.

Sperrzone I/Pufferzone

Der Sperrzone I/Pufferzone gehören diese Städte und Gemeinden an: Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn (Schönbrunn), Schönbrunn (Moosbrunn), Eberbach (Pleutersbach), Eberbach (Brombach), Eberbach (Gebiet westlich der B 45).

Sicherheitszone

Die Sicherheitszone wird alle übrigen Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie den kompletten Neckar-Odenwald-Kreis betreffen. Sie regelt in erster Linie die verstärkte Bejagung. Das Stadtgebiet Mannheim liegt künftig gänzlich in der Sperrzone II / Infizierte Zone; das Stadtgebiet Heidelberg gehört vollständig zur Sperrzone I / Pufferzone.

Zaunbau

Auch die Zaunbauplanung muss aufgrund der veränderten Lage angepasst werden. Während bislang ein Zaunbau auf dem Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises entlang der Landesstraße (L) 3110 Richtung Bundesautobahn (BAB) 5 geplant war, ist nun eine Zäunung entlang der BAB 656 – Bundesstraße (B) 37 und dann B 45 Richtung Norden beabsichtigt. Den Zaun wird der Landesbetrieb Forst BW bauen. Der Zaunbau soll bereits am 10. August 2024 beginnen.

Quelle Text: Medieninformation des Rhein-Neckar-Kreises vom 09.08.2024

Ausführliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) erhalten Sie auf der Website des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp

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