Sanierungsgebiete

Stadtumbau "Güterbahnhofstraße" - Sanierungsgebiet

Mit Bescheid vom 14.12.2004 des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde die Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Rahmen des Stadtumbaus West „Güterbahnhofstraße“ bewilligt. Der aktuelle Förderrahmen wurde mit Bescheid des RP Karlsruhe vom 15.04.2020 mit 6.166.667,00 Euro und einer Finanzhilfe von 3.700.000,00 Euro festgesetzt. Der Bewilligungszeitraum für die Fördermaßnahme läuft aktuell bis 30.04.2022.

1. Änderung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Güterbahnhofstraße"

Der Gemeinderat der Stadt Eberbach hat am 19.12.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung des Entwicklungskonzeptes zur Kenntnis genommen und beschlossen, dieses öffentlich auszulegen. Die Offenlage der 1. Änderung unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte nach den Grundsätzen der §§ 137 bis 139 des Baugesetzbuches.

Am 18.07.2020 wurde die Offenlage öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf der 1. Änderung mit Begründung lag in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 11.09.2020, im Rathaus Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist konnten – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – beim Stadtbauamt Eberbach Stellungnahmen und Anregungen abgegeben werden.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2020 wurde die 1. Änderung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Güterbahnhofstraße" als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die zuvor eingegangenen Anregungen, Einwände und Bedenken seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden hierbei zur Kenntnis genommen, abgewogen und beschieden.

Die beschlossene 1. Änderung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Güterbahnhofstraße“ mit der Begründung steht nachstehend zum Download bereit.

Neckarstraße I - Sanierungsgebiet

Aufgrund des Antrages vom 23.09.1998 wurde die Stadt Eberbach mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Neckarstraße I" in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) mit Bescheid vom 31.12.1999 aufgenommen. 

Der Bewilligungszeitraum zum Sanierungsgebiet ist am 30.09.2016 ausgelaufen.

Nach § 162 Abs. 1 Ziff. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierungsmaßnahme durchgeführt ist. Diese Bestimmung begründet eine Rechtspflicht zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes.

Der Beschluss zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Neckarstraße I“ hat nach § 162 Abs. 2 Satz 1 des BauGB als Satzung zu ergehen. Inhalt des Aufhebungsbeschlusses ist die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes. Die Aufhebungssatzung bedarf, um rechtswirksam zu werden, der ortsüblichen Bekanntmachung. Mit der Bekanntmachung vom 09.12.2017 wurde die Aufhebungssatzung rechtsverbindlich. Nach § 162 Abs. 3 des BauGB wurde nach Inkrafttreten der Aufhebungssatzung das Grundbuchamt Mannheim ersucht, die im Grundbuch eingetragenen Sanierungsvermerke zu löschen. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass mit der Aufhebung der Sanierungssatzung „Neckarstraße I“ die Leistungspflicht für den Ausgleichsbetrag des Eigentümers nach § 154 des BauGB eintritt. Von der gesetzlichen Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge haben ca. 80 % der ausgleichsbeitragspflichtigen Eigentümer bisher Gebrauch gemacht.

Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes mit der Bezeichnung ,,Neckarstraße I" steht nunmehr die Erhebung von Ausgleichbeträgen nach § 154 Baugesetzbuch an. Ziffer 20 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien) sieht vor, dass für die Abrechnung die Ausgleichbeträge zu ermitteln und als Einnahme in die Abrechnung aufzunehmen sind.
Die Zustellung der Bescheide an die betroffenen Eigentümer erfolgte am 13.11.2018.

Projektentwicklung "Rosenturmquartier"

Nach Beschluss des Gemeinderates vom 28.03.2011 wurde das Grundstück Flst.-Nr. 267 der Gemarkung Eberbach öffentlich im Rahmen eines nationalen Bauträgerverfahrens zum Verkauf ausgeschrieben.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.07.2011 wurden die Ergebnisse einer durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig musste das Bauträger-Ausschreibungsverfahren aufgehoben werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.07.2012 die weitere Vorgehensweise zu einer möglichen Bebauung des Grundstückes beschlossen.
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, den vorliegenden Bebauungsvorschlag vom 22.05.2012 und die Vorgängervariante vom 16.11.2011 mit den entsprechenden Planunterlagen auf die Dauer von einem Monat öffentlich auszustellen. Allen Interessierten war hierbei Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken vorzutragen.
 
Die vorgestellten Bebauungsvorschläge wurden in der Zeit vom Mittwoch, dem 01. August 2012, bis Montag, dem 03. September 2012, im Foyer des Rathauses ausgestellt. 

Zu der von einem Karlsruher Planungsbüro vorgelegten Bauvoranfrage hat der städtische Gemeinderat in der Sitzung vom 27.09.2012 das notwendige gemeindliche Einvernehmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Die Verwaltung wurde anschließend beauftragt, in Verhandlungen zum Verkauf des Grundstückes Flst.-Nr. 267 einzutreten.  

Nach Gesprächen mit möglichen Investoren erfolgte am 24.10.2013 der Beschluss im Gemeinderat, das Grundstück Brücken-/Neckarstraße zu verkaufen.
Die Firma Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH aus Wiesloch hat hierbei den Zuschlag erhalten.
Auf dem Grundstück sollen sechs Gebäude mit insgesamt 41 Wohnungen gebaut werden. Gleichzeitig werden neben bauordnungsrechtlich notwendigen auch 35 öffentliche Stellplätze in einem Garagengeschoss hergestellt.

Der entsprechende Bauantrag ist vollständig beim Baurechsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis eingegangen. Zwischenzeitlich wurde eine Nachbarbeteiligung gemäß den Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) durchgeführt. Der städtische Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2014 das erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Durch das Baurechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis wurde am 06.08.2014 die erforderliche Baugenehmigung erteilt. 

Am 17.10.2014 wurden die wesentlichen Verträge zwischen dem Bauträger, der Firma Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH und der Stadt Eberbach abgeschlossen. 
Grundlage hierfür ist die Baugenehmigung vom 06.08.2014. 

Fast schon bis ins Detail geplant ist das Bauvorhaben, da am 02.10.2014 bereits Festlegungen für die Fassade der Wohnungen und die Gestaltung der Fassade entlang der Tiefgarage im Gemeinderat der Stadt Eberbach vorgelegt wurden. Das umfangreiche Vertragspaket besteht aus dem Kaufvertrag für das Grundstück, der Teilungserklärung sowie dem Kaufvertrag für die öffentlichen Stellplätze in der Tiefgarage.

Erfreulich ist darüber hinaus die Tatsache, dass ein Betreibervertrag für die Heizungsanlage mit der e.con GmbH abgeschlossen werden konnte. 
Nach Auskunft des Bauträgers werden ab sofort die Verträge mit den Kaufinteressenten vorbereitet. Der Baubeginn ist am 30.03.2015 erfolgt. Zum offiziellen Spatenstich wurde am 16.07.2015 eingeladen. Herr Bürgermeister Reichert konnte am 23.09.2016 zusammen mit dem Geschäftsführer von Dombrowski Massivhaus Konzept GmbH den öffentlichen Teil der Tiefgarage zum Parken freigeben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage www.rosenturm-quartier.de.

Kontakt

Stadtbauamt
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-262
Fax 06271 87-440