Leistungen

Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Hausgewerbetreibende im Sinne des Heimarbeitsgesetzes sowie Personen, die wegen ihrer Schutzbedürftigkeit den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften.

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.

Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200