Leistungen

Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen

Höhe:

ab 2025: 80 % der Aufwendungen, höchstens EUR 4.800 je Kind und Kalenderjahr.

bis 2024: 2/3 der Aufwendungen, höchstens EUR 4.000 je Kind und Kalenderjahr.

Art:

Die anzuerkennenden Aufwendungen mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Einkommensteuerbescheid.

Liegen die Voraussetzungen nur für einen Teil des Kalenderjahres vor, sind nur 80 % (bis 2024: 2/3) der in diesem Teil des Kalenderjahres angefallenen Kosten förderfähig, maximal EUR 4.800 (bis 2024: EUR 4.000).

Beispiel: Das Kind wird im Juli des Kalenderjahres 14 Jahre alt. Dann erkennt die zuständige Stelle nur die Kosten an, die von Januar bis Juli entstanden sind.

Zuständige Stelle

das Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuer zuständig ist

Finanzamt Mosbach

Hausanschrift

Pfalzgraf-Otto-Straße 5
74821 Mosbach
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Leistungsdetails

Kontakt

Stadt Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach
Telefon 06271 87-1
Fax 06271 87-200