Leistungen
Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht.
Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Onlineantrag und Formulare
- Einbürgerungsantrag
- Erhebungsbogen für Unionsbürger
- Erklärung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
- Merkblatt über die sicherheitsmäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern
- Merkblatt zur Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Merkblatt zur Verfassungstreue
- Übersicht Anlagen zum Einbürgerungsantrag
Zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.